Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen ATV-Moto-Service
Stand: 14.05.2010
§ 1 Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Angebote und Verträge über die Ausführung von Reparaturarbeiten, den Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeug- und Zubehörteilen sowie den Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen.
(2) Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen, auch ohne diesen im Einzelfall zu widersprechen, keine Gültigkeit. Auch die Änderung dieser Klausel bedarf der schriftlichen Bestätigung.
(3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 2 Reparaturaufträge
(1) Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es hierfür eines schriftlichen Kostenvoranschlags. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden. Wird aufgrund des Kostenvoranschlags der Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragrechnung verrechnet.
(2) An verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine sind wir nicht gebunden, wenn die Verzögerung deshalb eintritt, weil sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag geändert oder erweitert hat. Ebenso besteht keine Verpflichtung zu Schadenersatz, wenn wir den Fertigstellungstermin aufgrund höherer Gewalt oder Betriebsstörung ohne eigenes Verschulden nicht einhalten können.
(3) Alle Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns auch nach der Auftragsbestätigung vor. Wir sind berechtigt, gleichwertige oder wertverbessernde Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung vorzunehmen, ohne dass für den Auftraggeber hieraus ein Recht zur Mängelrüge erwächst, wenn und soweit die Änderungen für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung unvermeidbar sind und die Verwendbarkeit der Ware für den Auftraggeber hiervon nichtberührt wird.
(4) Der Auftrag ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
(5) Die Abnahme des Auftragsgegenstands erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, in unserem Betrieb. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb von einer Woche bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden können, binnen 2 Tagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung der Rechnung abzuholen. Bei Abnahmeverzug können wir die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 3 Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugteilen und Fahrzeugen
(1) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, sind schriftlich anzugeben. An verbindliche Liefertermine und Lieferfristen sind wir nicht gebunden, wenn höhere Gewalt oder Betriebsstörungen bei und oder dem Lieferanten, die wir nicht verschuldet haben, uns vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, von uns erworbene, sicherheitsrelevante Teile wie z.B. Bremsen ausschließlich in einer geprüften und zertifizierten Fachwerkstatt montieren zu lassen.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
(4) Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
§ 4 Zahlung
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Wir sind berechtigt, bei Auftragsannahme eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt am Tag der Lieferung bzw. Übergabe. Die Rechnung ist, wenn keine andere Vereinbarung getroffen ist, sofort zur Zahlung in bar fällig, spätestens aber innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung bzw. Lieferung und Aushändigung der Rechnung Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(3) Bei Reparaturaufträgen steht uns wegen Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher ausgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Das Pfandrecht gilt auch für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und der Auftragsgegenstand dem Auftragsgeber gehört.
(4) Bei Kaufverträgen bleiben alle Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Der Kunde ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern bis zum Eigentumsübergang Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese regelmäßig und auf eigene Kosten durchzuführen. Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Bei Fahrzeugen steht während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes uns zu.
§ 5 Sachmängel
(1) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf neuer Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Gegenüber Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate. Die jeweilige Frist beginnt mit der Übergabe der Sache an Kunden.
§ 6 Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. und bei grobem Verschulden
(2) Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten und andrer Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen worden sind, ist ausgeschlossen.
§ 7 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Weiherweg 23, 68794 Oberhausen. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der ATV Moto Service.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.



Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.